Am diesjährigen swissdec-Forum werden die Weiterentwicklungen des Lohnstandards-CH vorgestellt und die Weichen für ELM 5.0 gestellt. Wir werden auch dieses Jahr teilnehmen und Sie über die weiteren Schritte auf dem Laufenden halten.
PAIN.001, das XML-basierte Format im ISO 20022-Standard löst DTA & EZAG ab
PAIN steht für Payment Initiation und löst die bisherigen Überweisungsformate ab.
Auf Ende 2017 wird das EZAG-Format der PostFinance und auf Mitte 2018 das DTA-Format der Banken durch das Format PAIN.001 im Bereich der Lohnzahlungen abgelöst. Die Vorarbeiten für die Umstellung können bereits im aktuellen Release erledigt werden, sodass eine Umstellung auf das neue XML-basierte Format mit dem neuen Release reibungslos erfolgen kann.
Verschlüsselter, sicherer Versand Ihrer Personaldokumente – zeitsparend, kostengünstig, umweltschonend
Der Versand Ihrer Personaldokumente via Briefpost führt, zusätzlich zu den Kosten für Papier und Porto, zu einem hohen administrativen Aufwand. Dieser Aufwand kann durch das Versenden der Lohnabrechnung, der Lohnausweise und beliebiger weiterer Dokumente via IncaMail markant gesenkt werden. Die Dokumente werden direkt aus Topas HRM4 versendet. Dank der von der Schweizerischen Post entwickelten und in Topas HRM4 integrierten Lösung ist ein sicherer, nachweisbarer und verschlüsselter Versand gewährt.
Für die vertragliche Vereinbarung kontaktieren Sie uns oder IncaMail und benennen Topas HRM4 als Ihre Software. Dank der sehr einfachen und schnellen Konfiguration ist der E-Mail-Versand innert Kürze möglich.
Und: Diese Einsparung ist nachhaltig, da der E-Mail-Versand in Topas HRM4 zum Standard gehört und Ihnen somit keine weiteren Lizenzkosten entstehen.
Ende Februar durften wir mit etwas Verspätung das Zertifikat für Topas HRM4 mit ELM 4.0 in Empfang nehmen. Die positiven Erfahrungen aus der Einführungsphase und die professionelle Unterstützung unserer Pilotkunden sind erfreulich. Dank dieser praxisnahen Zusammenarbeit konnten weitere anwendungsspezifische Optimierungen zielorientiert umgesetzt werden.
Die elektronische Übermittlung vereinfacht die Abläufe erheblich und wird durch die assistenzgestützte Abwicklung zum integrierten Bestandteil der Verarbeitung innerhalb des Lohnprogramms.
Das nächste Forum swissdec vom 20. Mai 2015 mit dem Thema „Digitale Prozesse sind Realität“ wird uns die weiteren Schritte aufzeigen können.
Wir werden dabei sein, um in Topas HRM4 weiterhin die Zukunft in der Gegenwart abzubilden und Sie somit weiterhin bestmöglich in Ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen.
01. November 2014
Gut gerüstet in die Zukunft — Der Flyer zu Topas HRM4
Gut gerüstet in die Zukunft
Topas HRM4 ist seit Anfang November 2014 swissdec-zertifiziert in Version 4.0. Mit ELM 4.0 wird neu auch der An- und Abmeldeprozess, sowie Mutationen die AHV betreffend integriert. Durch die Einbindung des gesamten Quellensteuerablaufs – Meldung, Rückmeldung, Korrekturen – vereinfacht sich der Prozess quellensteuerpflichtiger Personen für Sie erheblich.
Wir freuen uns nach der Zertifizierung von ELM 3.0, anfangs 2012, auch dieses Mal alle Tests im ersten Durchlauf erfolgreich bestanden zu haben. Als erst 12. zertifiziertes HR-System sind wir stolz, Ihnen diese zukunftsweisende Weiterentwicklung anbieten zu können.
Die Lohnmeldung
Mit Topas HRM4 behalten Sie auch bei der elektronischen Übermittlung immer die Kontrolle über Ihre Daten. Alle Lohnmeldungen können parallel in Papierform bzw. im PDF-Format ausgegeben und somit abgelegt werden. Die automatische Dokumentenspeicherung hilft Ihnen Ihre Meldungen zusätzlich revisionstauglich zu archivieren.
Verschlüsselt & transparent
Ihre Lohndaten werden verschlüsselt übermittelt und durch den Distributor an die Lohndatenempfänger verteilt. Die elektronische Rückmeldung informiert Sie über die weiteren Schritte zur Freigabe der Lohnmeldung, Abholen der Quittung für die Quellensteuer und andere Domänen sowie über die Anzahl übermittelter Lohnausweise pro Kanton.
Und so funktioniert’s
Elektronische Übermittlung der Quellensteuer leicht gemacht! Dank einer Verordnungsänderung können Arbeitgebende in Zukunft die Quellensteuerabrechnung bei den Kantonen elektronisch einreichen. Die swissdec erteilt für diese technische Erweiterung des Lohnmeldeverfahrens den Lohnbuchhaltungsprogrammen von Softwareherstellern das entsprechende Zertifikat. Dieses Video illustriert, wie die elektronische Übermittlung funktioniert.Quelle: swissdec